Hausordnung Pension Paffrath
Diese Hausordnung ist unabdingbarer Bestandteil des Beherbergungs- und Mietvertrags und somit eine Voraussetzung für den Beherbergungs- und Mietvertrag. Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung kann zu Folge haben, dass Abzüge von der Kaution erfolgen bis zum Verweis der Gäste aus den Zimmern und vom Anwesen der Pension.
1. Allgemeine Richtlinien
Die Hausordnung dient dem sicheren und friedlichen Miteinander unter Gästen, Pensionsverwaltung und Nachbarn. Alle Gäste, ggfls deren Besucher, haben diese Hausordnung zwingend zu befolgen und Anweisungen der Pensionsinhaber oder deren Bevollmächtigten zu folgen. Gäste haben die Pensionsinhaber unverzüglich zu informieren über Schäden und Defekte an den Gästezimmern, über Probleme und Auseinandersetzungen mit Nachbarn, über Störungen wie Wasser, Heizung, Elektrik u.a.
2. Lautstärke und Nachbarn
Gäste sind für die Sicherheit und das Verhalten ihrer Kinder jederzeit verantwortlich. Insbesondere hinsichtlich Lärm und Probleme mit der Nachbarschaft. Gäste und Besucher haben sich an die nächtlichen Ruhezeiten zwischen 23:00 und 8:00 zu halten. In dieser Zeit und beim Aus- und Einchecken haben sich Gäste ruhig zu verhalten und keinen unnötigen Lärm zu verursachen. Übermäßiger Lärm ist zu jeder Tages- und Nachtzeit verboten und kann dazu führen, dass der Beherbungsvertrag gekündigt wird, dass die Zimmer verlassen werden müssen und dass zusätzliche Kosten anfallen, die von der Kaution abgezogen werden. Gäste und Besucher haben Anwohner und Nachbarschaft zu respektieren und von asozialem Verhalten, welches diese negativ beeinflussen könnte, abzusehen.
3. Besucher
Gäste haben Besucher bei der Pensionsleitung anzumelden und deren Genehmigung einzuholen. Dabei sind die Vorgaben der Pensionsleitung bindend. Übernachtungen von Besuchern sind ausgeschlossen und führen zur Aufhebung des Beherbungsvertrages. Gäste sind dafür verantwortlich, dass sich genehmigte Besucher an die Hausordnung halten.
4. Events
Feste und größere Veranstaltungen, sowie Versammlungen sind in der Pension Paffrath nicht erlaubt. Bei Treffen in kleinerem Kreis müssen sich Gäste an Lautstärke, Nachbarschafts- und Besucherregeln halten.
5. Parken und Parkplatz
Gäste und ihre Besucher müssen sich an gegebene Parkvorschriften halten und Fahrzeuge und Parkwege der Nachbarn beachten. Parkmöglichkeiten werden den Gästen nach Verfügbarkeit zugewiesen. Es steht ihnen frei, darüber hinaus öffentliche Parkplätze vor der Pension zu nutzen.
6. Mülltrennung
Für Gäste mit bis zu 3 Übernachtungen übernimmt die Pension die Mülltrennung. Für Gäste ab 4 Übernachtungen stehen bereit: gelbe Tonne schwarze Tonne blaue Tonne braune Tonne Müll ist von den Gästen in diese Tonnen zu trennen.
7. Sicherheit
Beim Verlassen der Zimmer liegt es in der Verantwortung der Gäste sicherzustellen, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, um die Sicherheit zu gewährleisten und Regen- und Wasserschäden zu verhindern. Gäste müssen ebenso Licht, Klimaanlage, Ventilatoren, Herdplatten und Fernseher ausschalten, das gilt auch für den Fall, dass sie nicht benutzt werden. Dies dient der Sicherheit und der Energieersparnis
8. Pool
Der Pool kann in der Zeit von 6:00 bis 20:00 benutzt werden. Der Pensionsleitung steht es frei, in Einzelfällen auf Anfrage auch andere Zeiten zu genehmigen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Gläser im Pool oder unmittelbaren Poolbereich zu benutzen. Das mitnehmen und verzehren von Speisen und Getränken im Pool oder im Poolbereich ist untersagt. Nichteinhaltung dieser Regeln führen zu Geldbußen die von der Kaution abgezogen werden. Kinder sind von Ihren Eltern zu beaufsichtigen.
9. Garten, Terrasse
Freiflächen auf allen genannten Flächen sind Kinder grundsätzlich zu beaufsichtigen. Insbesondere gilt das für den Bereich um den Teich und der Terrasse am Teich.
10. Rauchen
das Rauchen ist auf der gesamten Anlage verboten.
11. Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
12. Grillen
Die Pension Paffrath stellt Grills zur Verfügung, die nur an den von der Pension genannten Orten betrieben werden dürfen. Freies Grillen und offenes Feuer sind untersagt. Gäste tragen die Verantwortung für ein unfallfreies Grillen. Kinder müssen von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Das Anzünden von Holzkohle mit Spiritus o.ä. ist untersagt. Die Pension Paffrath stellt Holzkohleanzünder zur Verfügung. Grillen ist nur möglich, wenn sich andere Gäste nicht gestört fühlen. Es obliegt dem Gast, die zur Verfügung gestellten Grills pfleglich zu behandeln und in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Gäste haben sich vor dem Grillen über die Standorte der Feuerlöscher und deren Funktion zu informieren.
13. Beschädigungen / Schäden
Schäden müssen der Pension so schnell wie möglich gemeldet werden. Wenn entstandene Schäden nicht gemeldet werden kann es zu Kautionsverrechnungen kommen. Um Schäden zu vermeiden dürfen ( ohne vorherige Vereinbarung )keine Möbel von einem Raum in den anderen gebracht, sowie sonstige Veränderung vorgenommen werden. Handtücher sind in den Bädern zu belassen. Für den Pool oder die Liegewiese stehen separate Tücher bereit.
14. Check-out Informationen
Beim Checkout sind die Schlüssel, und sonstige überlassene Utensilien zurückzugeben.
15. Notfall Rufnummern
In jedem Zimmer befindet sich in der Info-Mappe ein separates Blatt mit allen erforderlichen Rufnummern.
16. Einverständnis
Eine Verletzung dieser Hausordnung verstößt gegen die Mietbedingungen gemäß Beherbergungsvertrag. Die Pension behält sich das Recht vor, den Mietvertrag zu beenden und Gäste oder Besucher, die sich weigern diese Hausordnung zu befolgen, oder Nachbarn, Gäste oder andere Bewohner belästigen, aus der Wohnung und vom Grundstück zu verweisen.
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